Beitragsregelung der KKG

Auszug Rede „Kyllpiraten“ von Dussy und Herbie 2003

Liebe Närrin, lieber Narr,

in der letzten närrischen Hauptversammlung haben die Narrenvorstände eine neue Beitragsregelung für Freunde der KKG beschlossen.

Auf simpelste Art ist es uns gelungen, das bisher bekannte, völlig veraltete Beitragssystem komplett auf den Kopf zu stellen und den zukünftigen Erfordernissen modernen karnevalistischen Brauchtums entsprechend anzugleichen.

Auf den Grundbeitrag von 11 Euro 11 gibt es einen Nachlass, wenn

  1. die dritte Oma mütterlicherseits bereits vor Eintritt der Mitgliedschaft aus einer närrischen Familie hervorgegangen ist und
  2. Mindestens gleichzeitig drei der nachfolgenden fünf Voraussetzungen erfüllt sind: 
    1. Schwippschwägerin und Cousine dritten Grades hatten in den letzten 11 Monaten und 11 Tagen niemals ein Verhältnis mit einem die Fastnacht ablehnenden Dritten;
    2. Der Haushalt entspricht den vom Statistischen Narrenamt herausgegebenen Empfehlungen zur Zusammensetzung einer typischen deutschen Narrenfamilie, d.h. Vater, Mutter, 2,7 Kinder, davon 64,32 % männlichen Geschlechts, 1,4 Dackeln sowie 3,1 Katzen oder behelfsweise Federvieh mit der entsprechenden Anzahl an Beinen oder anderen Fortbewegungsmitteln. Fische werden gesondert in Rechnung gestellt.
    3. Im Haushalt lebende Hamster stammen aus dem gleichen Wurf wie der in der Nachbarschaft morgens um 6 Uhr 11 mitteleuropäische Sommerzeit krähende Hahn aus dem Geschlecht der Kammgeflügel.
    4. Neffen und Nichten väterlicherseits, die innerhalb der nächsten 11 Monate und 11 Tage ein rechtskräftiges Eheversprechen vor einem deutschen Obernarrengericht – behelfsweise der vietnamesischen Botschaft in Bonn – abzugeben bedenken, haben ihre ablehnende Haltung gegenüber dem als unmodern geltenden Brauch doppelter Doppelnamen in einem Leserbrief anlässlich des 23. Jahrestages der Gründung der Deutschen Gesellschaft zur Ablehnung doppelter Doppelnamen in Deutschland, kurz: DGZADDID, zum Ausdruck gebracht.
    5. Es besteht eine überwiegend positive Einstellung zu den in der Satzung festgehaltenen Zielen und Grundfesten des Vereins, nachzulesen im Köchelverzeichnis 3.56, 2. Absatz, 3. Nebensatz, 4. Alternative, und die entsprechende Bereitschaft zum hinreichenden Besuch sämtlicher im Narrenmonat Hornung vom oben genannten Verein angebotenen Veranstaltungen.
  3. Sofern lediglich zwei der unter 2. aufgelisteten Voraussetzungen erfüllt sind, findet als beitragsrelevante Größe auch Berücksichtigung, wenn ersatzweise die schriftliche Vereinbarung unterschrieben wird, nach der jedes Mitglied täglich um 11 Uhr 11 vor die Tür zu treten und dreimal Helau auszurufen hat. Ausgenommen von dieser Verpflichtung gilt der vorübergehende Aufenthalt des Mitgliedes in privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die Höhe des Beitragsnachlasses errechnet sich aus der nachfolgenden Formel:

Grundbeitrag ×1 geteilt durch die Summe der Anzahl aller dem Familienverband nach 2.b. anzurechnenden Beine Minus der Quersumme der rentenanrechnungsfähigen Beschäftigungszeiten des Familienoberhauptes/-oberhäuptin multipliziert mit der dritten Wurzel des Logarithmus aus dem Gründungsjahr des Vereins, kurz ng Fakultät plus dem Mittelwert aus der unter 2.c. genannten durchschnittlichen Eierlege-Anzahl des Kammgeflügels.

Keinen Nachlass und gleichzeitiges Ausscheiden aus dem Verein gilt für die Narren, die keine im Inland ansässige Bank mit der Einziehung der Beiträge beauftragen wollen oder können oder dürfen oder müssen, es sei denn, es liegt ein positives närrisches Führungszeugnis dritten Grades vor.

Bitte füllen Sie das beiliegende 11-seitige Beitragsermittlungsformular aus und senden Sie es ausreichend frankiert und mit einem mit 1 Euro 58 frankierten Rückumschlag an die

Zentralstelle zur Ermittlung närrischer Beiträge in Deutschland, ZENBD,
c/o KKG – komplizierte Kyllburger Gesellschaft

Kyllburg Helau!

Auszug aus der Kappensitzungsrede „Kyllpiraten“, Dussy & Herbie

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