Regelwerk

Vereinseigene Abzeichen und Ehrungen

Die Kyllburger Karnevals-Gesellschaft 1957 e.V. ehrt jedes Jahr verdiente Mitglieder mit vereinseigenen Abzeichen und Ehrungen. Die Vergabe erfolgt nach festen Kriterien:

Treueabzeichen „Kyllburger Noar“

Das Abzeichen „Kyllburger Noar“ wird verliehen an Mitglieder, die mindestens 11 Jahre aktiv auf der Bühne tätig waren – sei es in der Bütt, im Gesang oder bei anderen Darbietungen der KKG.

Treueabzeichen „Kyllburgs stolze Funke“

  • Silber: Mindestens 11 Jahre aktive Tätigkeit im Bereich des Gardetanzes.

  • Gold: Mindestens 15 Jahre aktive Tätigkeit im Bereich des Gardetanzes.

KKG Ehrenkarnevalist

Die Auszeichnung „KKG Ehrenkarnevalist“ wird verliehen an Mitglieder, die mindestens 11 Jahre aktiv in der KKG tätig waren und währenddessen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens eine Wahlperiode Mitglied des Vorstands,

  • Mindestens 2 Jahre Trainerin einer Garde der KKG,

  • Mindestens eine Wahlperiode im Amt des Freiherrn von Schawen, des Sitzungspräsidenten oder des Zeremonienmeisters.

KKG Ehrenmitgliedschaft

Die Auszeichnung „Ehrenmitglied der Kyllburger Karnevals-Gesellschaft 1957 e.V.“ wird verliehen an Mitglieder mit mindestens 40-jähriger aktiver Tätigkeit innerhalb der KKG.

Die oben genannten Auszeichnungen können nur an Personen verliehen werden, die Mitglied der Kyllburger Karnevals-Gesellschaft sind.

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