Antrag auf Mitgliedschaft in der Kyllburger Karnevalsgesellschaft 1957 e.V.
Um einen Antrag auf Mitgliedschaft bei der KKG zu stellen, füllen Sie bitte das unten stehende Antragsformular aus oder laden sich jenes als PDF-Datei herunter, drucken dieses aus und senden es an folgende Adresse:
Kyllburger Karnevalsgesellschaft
Frank Schmitt
Marienstr. 14
54655 Kyllburg
info@kkg-kyllburg.de
Antragsformular als PDF-Datei herunterladen | Vereinssatzung einsehen
Der Jahresbeitrag der Kyllburger Karnevalsgesellschaft 1957 e.V. ist wie folgt geregelt:
1. Inaktive Mitgliedschaft: 11,00 € pro Jahr
Eine inaktive Mitgliedschaft umfasst eine einzelne Person, die als Mitglied der KKG geführt wird, jedoch keiner vereinseigenen Gruppierung aktiv angehört.
2. Aktive Mitgliedschaft: 22,00 € pro Jahr
Als aktive Mitglieder gelten alle Personen, die in einer der vereinseigenen Gruppierungen tätig sind. Hierzu zählen insbesondere die Funkengarden, der Elferrat, die Schawensmannschaft, die Floßmannschaft sowie die Mitglieder des Vorstandes.
3. Familienbeitragssatz: 33,00 € pro Jahr
Der Familienbeitragssatz gilt für Familien bzw. Haushaltsgemeinschaften.
Die Familienmitgliedschaft umfasst alle im selben Haushalt lebenden Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Im Familienbeitrag sind sowohl aktive als auch inaktive Mitgliedschaften enthalten – je nach Zugehörigkeit der jeweiligen Person in der Kyllburger Karnevalsgesellschaft 1957 e.V..
Mit Erreichen des 21. Lebensjahres wird das Mitglied ab dem folgenden Beitragsjahr als Einzelmitglied geführt, sofern keine neue Familienmitgliedschaft besteht.
Dabei bleibt jede Person ein eigenständiges Mitglied der Kyllburger Karnevalsgesellschaft 1957 e.V.